Was ist ein individueller Belegvertrag?
Individuelle Belegverträge sind in den Niederlanden schon lange bekannt. In Deutschland stellen sie momentan eher die Ausnahme dar.
Diese Vertragsform hat viele Vorteile für Schwangere und Hebamme.
Eine Schwangere sucht sich eine Beleghebamme ihrer Wahl aus
und entscheidet sich für einen Kreissaal ihrer Wahl,
gegebenenfalls in Absprache mit der Beleghebamme,
die einige Kreissäle und deren Eigenheiten kennt.
Sie bespricht mit der Hebamme ihres Vertrauens
die Ängste und Wünsche und teilt der Hebamme
ihre individuellen Besonderheiten mit.
Die Schwangere erhält von der Hebamme einen „individuellen“ Belegvertrag und bespricht anschließend ihren Wunsch der Entbindung mit dem leitenden Arzt der geburtshilflichen Abteilung
des Kreissaals ihrer Wahl.
Ist der leitende Chefarzt mit ihrem Vorschlag der Entbindungsform
in seinem Haus einverstanden, machen sie einen Termin aus
und anschließend kommen Schwangere, Beleghebamme und Chefarzt, zur Vertragsunterzeichnung zusammen.
Die Schwangere kann auch ohne Beisein der Beleghebamme
einen Behandlungs-/ in diesem Fall Belegvertrag mit dem Chefarzt der Frauenklinik abschliessen und sich anschließend mit ihrer Beleghebamme in der Abteilung vorstellen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer Verhandlungsbasis.
Ein Beispiel für einen Belegvertrag,verfasst von A Rockel- Loenhoff,
leicht abgeändert von L. Ullmann, ist hier angefügt und kann kostenlos als PDF- Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Sinnvoll ist es natürlich, diesen als Inspiration zu nutzen,
denn Hebammen sind Unikate und Schwangere auch
und der Inhalt darf sich gern nach den essentiellen Bedürfnissen
der Schwangeren und Hebamme im Einzelfall richten.
